Das katholische Kollegium schafft auf kantonaler Ebene die gesetzlichen Voraussetzungen. Zweimal im Jahr treffen sich die Mitglieder zur Session. Das Kollegium berät dabei nicht nur das Budget und die Rechnung des Konfessionsteils (Kantonalkirche), auch Änderungen der Verfassung oder die Behandlung parlamentarischer Vorstösse gehören zu den Aufgaben. Und das Parlament darf bei der Bischofswahl mitwirken. Als Kollegienrätin oder Kollegienrat kannst du all dies mitgestalten.